Showacts/ Tanzshow/ Feuershow gesucht?

Die Feuershow in Bayern für Firmenfeiern, Hochzeiten, Geburtstagen, Märkten, Art-Events, Groß- und Klein-Veranstaltungen.

Der Preis richtet sich nach der Zeit und der Anzahl der Tänzen.

Es gibt eine Feuershow- Gruppenperformance, mit vier Feuertänzern, drei, oder zwei Feuertänzer/innen, oder eine Solo - Feuertanzshow zu buchen.

Lasst Euch von der Feuertanzgruppe Simon´ Isabell verzaubern.

 

Bei einer Auftragsvermittlung bekommt ihr 10% der Gage!

 

Hier könnt Ihr uns buchen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Fershow Augsburg, Feuertanz, Feuershow von Simone Isabell und ihren Feuertänzern
Feuershow auf Schloss Scherneck, fantastisches Feuershow- Programm von Simone Isabell und ihren Feuertänzern

AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Feuertänzerin-Shows:

1. Vertragsgegenstand:
Die Feuertänzerin bietet Shows an, die auf den Wünschen des Kunden basieren. Die Art und Dauer der Show kann im Vorhinein besprochen werden.

2. Buchung:
Die Buchungen erfolgen per E-Mail oder telefonisch und sind verbindlich.

3. Preise:
Die Preise hängen von der Art und Dauer der Show sowie dem Veranstaltungsort ab. Die Preise werden mit dem Kunden im Vorhinein besprochen und schriftlich festgehalten.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen können per Überweisung oder in bar bei der Veranstaltung erfolgen. Eine Anzahlung kann verlangt werden.

5. Absagen und Reservierungen:
Sollte der Kunde die Show absagen, muss er dies so frühzeitig wie möglich der Feuertänzerin mitteilen. Bei Absagen innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Preises erhoben.

 

Der Kunde darf nicht die Feuershow/ Tanzshow für sich reservieren (Monate vorher) und die Buchung dann einfach mündlich absagen. Dies muss mindestens kurz nach der Buchung geschehen, da wir sonst andere Shows, zu diesem Termin, absagen müssen. Eine Absage kurz vor der gewünschten Show ist leider nicht mehr möglich und es wird eine Stornogebühr von 30% des Buchungspreises erhoben. 

6. Sicherheitsvorkehrungen:
Die Feuertänzerin behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorkehrungen die Show abzubrechen, der Gagenpreis muss trotzdem bezahlt werden, da die Feuertänzerin schon angereist ist und eine Vorbereitung hatte. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass die Feuertänzerin sicher auftreten kann und das Publikum sich nicht in Gefahr befindet. Jede Veranstaltung sollte ihr eigenes Sicherheitskonzept erfüllen. Die Feuertänzerin hat geeignetes Löschmittel und ein Notfallset für Verbrennungen dabei.

Bei großen Veranstaltungen ist ein entsprechendes Sicherheitspersonal vom Veranstalter zu tragen, falls dies benötigt wird. Die Feuertänzerin stellt kein eigenes Sicherheitspersonal zur Verfügung. 

 

7. Genehmigungen:

Der Kunde hat dafür Verantwortung zu tragen, alle notwendigen Genehmigungen für Feuer- Tanz und Schlangen- Performances jeglicher Art, im Vorfeld einzuholen. Dies ist nicht Aufgabe der Feuertänzerin. 

8. Haftung:
Die Feuertänzerin haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder dessen Gäste verursacht werden.

9. Musik:
Für die Show ist eine geeignete Musik erforderlich, die vom Kunden bereitgestellt werden kann. Alternativ kann die Feuertänzerin selbst geeignete Musik mitbringen, was in der Regel auch der Fall ist. Eine große Musikanlage ist vorhanden und kann mitgebracht werden. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass eine GEMA- Gebühr bezahlt ist, das zahlt nicht die Feuertänzerin. 

10. Fotografie und Videoaufnahmen:
Fotos und Videos der Show dürfen aufgenommen werden, sofern der Kunde und die Feuertänzerin vorher zustimmen.

11. Sonstiges:

Bei Regen muss trotzdem die komplette Gage bezahlt werden, vor allem wenn die Feuertänzer schon angereist sind. Eine Absage muss 14 Tage vorher stattfinden, da die Tänzer sonst andere Shows absagen müssen. Bei starkem Regen werden Lichtershows und andere Tanzüberraschungen, für drinnen, als Alternative angeboten. Es ist auch möglich, einen Alternativ- Termin zu buchen. Durch das Anmelden durch dieses Textfeld erklären Sie sich zu diesen Bestimmungen bereit.

 

12. Absage der Feuertänzerin wegen Krankheit:

Sollte die Feuertänzerin kurz vor einer Show krank werden, wird sie sich um einen Ersatz bemühen, dies kann aber nicht garantiert werden. Sie wird einen Ersatztermin anbieten und der Kunde muss dem zustimmen. Leider muss trotzdem eine Gage von 50% bezahlt werden, da die Feuertänzerin eine Vorbereitungszeit hatte. 


Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Feuertänzerin.