Showacts/ Tanzshow/ Feuershow gesucht?

Feuershows Bayern, Spektakuläre Feuershows in Bayern, Feuershow Ingolstadt, Feuershow, atemberaubender Feuertanz bayernweit, Feuertänzerin Simone Isabell
Das Feuerensemble von Simone Isabell, Die Feuershow in Bayern, Programmpunkt für ihr Event, Feuerensemble mit explosiven Feuerwerk!

Für Ihre Firmenfeier, Hochzeiten, für Ihre Geburtstage, Art-Events, Für Ihre Groß- und Klein-Veranstaltungen

Preis richtet sich nach der Zeit und der Anzahl der Tänzen.

Es gibt eine Feuershow- Gruppenperformance mit vier Feuertänzern, drei, zwei oder eine Solo-Feuertanzshow zu buchen. Lasst Euch vom Feuerensemble Simon Isabell verzaubern.

Die Anfahrtskosten sind 0,50 Cent pro Kilometer.

Bei Auftragsvermittlung 30% der Gage! Telefonnummer: 01632156486

Hier könnt Ihr mich buchen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Feuershow Simon Isabell, Tanzshow, Feuerschwert, Feuerkampfschwert, Kampfszene mit Feuer Ingolstadt, Feuerensemble Bayern
Feuer und Tanz vereint zu einer einzigartigen Tanzshow
Fershow Augsburg, Feuertanz, Feuershow von Simone Isabell und ihren Feuertänzern
Feuershow auf Schloss Scherneck, fantastisches Feuershow- Programm von Simone Isabell und ihren Feuertänzern
Bayernweiter Show Act für Events, Programmpunkt für ihre Show, Feuertanz Simone Isabell
Feuertänzer aus Bayern. Die Performance Feuershow von den Feuertänzern Simone Isabell sind nicht nur aufregend und spektakulär, sondern auch eine Inspiration für die Zuschauer.
Fächertanz, Fächertänzerin, Ingolstadt, Bayern, Regensburg, Schrobenhausen,
spektakulärer Fächertanz bayernweit, als Showact für Ihr Event

AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Feuertänzerin-Shows:

1. Vertragsgegenstand:
Die Feuertänzerin bietet Shows an, die auf den Wünschen des Kunden basieren. Die Art und Dauer der Show kann im Vorhinein besprochen werden.

2. Buchung:
Die Buchungen erfolgen per E-Mail oder telefonisch und sind verbindlich.

3. Preise:
Die Preise hängen von der Art und Dauer der Show sowie dem Veranstaltungsort ab. Die Preise werden mit dem Kunden im Vorhinein besprochen und schriftlich festgehalten.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen können per Überweisung oder in bar bei der Veranstaltung erfolgen. Eine Anzahlung kann verlangt werden.

5. Absagen:
Sollte der Kunde die Show absagen, muss er dies so frühzeitig wie möglich der Feuertänzerin mitteilen. Bei Absagen innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Preises erhoben.

6. Sicherheitsvorkehrungen:
Die Feuertänzerin behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorkehrungen die Show abzubrechen. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass die Feuertänzerin sicher auftreten kann und das Publikum sich nicht in Gefahr befindet.

7. Haftung:
Die Feuertänzerin haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder dessen Gäste verursacht werden.

8. Musik:
Für die Show ist eine geeignete Musik erforderlich, die vom Kunden bereitgestellt werden sollte. Alternativ kann die Feuertänzerin selbst geeignete Musik mitbringen. Eine große Musikanlage ist vorhanden und kann mitgebracht werden. Der Veranstalter muss dafür sorgen, dass eine Gema- Gebühr bezahlt ist, das zahlt nicht die Feuertänzerin. 

9. Fotografie und Videoaufnahmen:
Fotos und Videos der Show dürfen aufgenommen werden, sofern der Kunde und die Feuertänzerin vorher zustimmen.

10. Sonstiges:

Bei Regen muss trotzdem die komplette Gage bezahlt werden, vorallem wenn die Feuertänzer schon angereist sind. Eine Absage muss 14 Tage vorher stattfinden, da die Tänzer sonst andere Shows absagen müssen. Bei starkem Regen werden Lichtershows und andere Tanzüberraschungen, für drinnen, als Alternative angeboten. Durch das Anmelden durch dieses Textfeld erklären Sie sich zu diesen Bestimmungen bereit.

 

11. Absage der Feuertänzerin wegen Krankheit:

Sollte die Feuertänzerin kurz vor einer Show krank werden, wird sie sich um einen Ersatz bemühen, dies kann aber nicht garantiert werden. Sie wird einen Ersatztermin anbieten und der Kunde soll dem zustimmen. Leider muss trotzdem eine Gage von 50% bezahlt werden, da die Feuertänzerin eine Vorbereitungszeit hatte. 


Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Feuertänzerin.